Die Bemessung des Sozialversicherungsbeitrages Bei uns zahlt der Kunde den Sozialversicherungsbeitrag für die Betreuungskräfte und hier eine Übersicht der Berechnungsgrundlage. In den ersten drei Kalenderjahren nach Gewerbeanmeldung werden den Betreuungskräften nur vorläufige SV-Beiträge vorgeschrieben, die nachträglich erneut berechnet werden. Das bedeutet, dass die Beiträge nicht die tatsächlich zu zahlenden SV-Beiträge darstellen. Diese Regelung ist als ... Weiterlesen...